„Staatsgewalt“ – Polizeidirektion Ulmenstraße
Die Stele „Staatsgewalt“ vor der Rostocker Polizeiinspektion erinnert daran, dass die Polizei während des Pogroms in Rostock-Lichtenhagen 1992 ihrer Aufgabe, die Würde und Unversehrtheit aller Menschen zu schützen, in vielfacher Hinsicht nicht nachkam. Dies wird durch die auf der schief stehenden Stele gravierten Auszüge aus dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz verdeutlicht.
Die Polizei schätzte die Dynamik rassistischer Gewalt und die daraus resultierende Bedrohungslage für die migrantischen Bewohner*innen im Sonnenblumenhaus von Beginn an völlig falsch ein. Sie nahm die öffentlichen Gewaltandrohungen im Vorfeld nicht ausreichend wahr und ernst. Ihr Einsatz führte nicht dazu, die tagelange Eskalation der rassistischen Gewalt zu beenden.
Durch ihren vollständigen Rückzug vom Sonnenblumenhaus am dritten Tag des Pogroms waren um die 150 Menschen nahezu zwei Stunden ungeschützt den rassistischen Gewalttätigen ausgesetzt, die das Haus in Brand steckten. Die Angegriffenen mussten sich selbst aus der lebensbedrohlichen Situation retten. Unter größter Kraftanstrengung gelang es ihnen, zwei schwer gesicherte Zugangstüren zum Dach aufzubrechen und sich in einen anderen Aufgang des Gebäudes zu retten.
Auf die Frage, warum die Polizei die angegriffenen Asylsuchenden und Vietnames*innen nicht ausreichend schützte, gibt es viele öffentlich diskutierte Erklärungsansätze. Sie reichen von der Unfähigkeit oder dem Unwillen der verantwortlichen Polizeiführer*innen bis zur bewussten Inszenierung des Pogroms.
Ein Untersuchungsausschuss des Landtags hielt fest, dass leitende Beamte ihrer Verantwortung nicht nachkamen, Kommunikations- und Informationsketten nicht funktionierten, die Einsatzkonzeption mangelhaft und die eingesetzten Polizist*innen unzureichend ausgebildet und ausgerüstet waren.
Während des Einsatzes wurden 204 Polizeibeamte verletzt.
Verhalten der Polizei
“Der Ausschuss hat festgestellt, dass bei der Führung des Polizeieinsatzes gegen grundlegende Prinzipien polizeilicher Einsatzführung verstoßen wurde. Dieser Fehler führte zur Gefährdung der Gesundheit von Menschen (…).“
Abschlussbericht Untersuchungsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, S.22.
In der Dokumentation The truth lies in Rostock berichtet Wolfgang Richter, ehemaliger Ausländerbeauftragter der Stadt Rostock, über den unzureichenden Schutz durch die Polizei:
Bereits an den ersten Tagen des Pogroms war die Polizei mit zu wenig Einsatzkräften vor Ort, die zudem unzureichend ausgerüstet waren. So konnten die Angreifenden wiederholt das Sonnenblumenhaus attackieren. Am dritten Tag des Pogroms wurde die Erstaufnahmestelle für Geflüchtete (ZASt) evakuiert. Im Wohnheim der vietnamesischen Vertragsarbeiter*innen hielten sich zu diesem Zeitpunkt noch bis zu 150 Menschen auf. Dennoch zog die Polizei ihre Einsatzkräfte am Montagabend für knapp zwei Stunden vollständig vom Sonnenblumenhaus ab.
Was ihn dazu bewog, erklärte der Einsatzleiter Jürgen Deckert vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags:
„So konnte der Einsatz einfach nicht weiterlaufen (…). Es musste umstrukturiert werden, (…) um mit dem vorhandenen Personal einen einigermaßen effektiven Einsatz fahren zu können. Es hatte in der Phase von 20.00 bis 21.15 Uhr insgesamt 34 verletzte Beamtinnen und Beamte gegeben (…). Die Wasserwerfer waren ausgefallen. (…) Zudem eine Rechtsgüterabwägung zum einen ein leeres Objekt, die ZAST mit einer kaum noch vorhandenen Gefährdung, die Angriffe richteten sich eindeutig gegen die Polizei und nicht gegen die ZAST (…). Auf der anderen Seite Leib, Leben und Gesundheit der eingesetzten Beamten.“
POR Deckert, in: Zwischenbericht Untersuchungsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, S. 62.
Nach dem vollständigen Rückzug der Polizei setzten Gewalttäter*innen die Unterkunft der Vietnames*innen, die sich neben der ZASt befand, in Brand. Die Feuerwehr konnte nicht löschen, bis die Polizei nach knapp zwei Stunden ihren Einsatz am Sonnenblumenhaus wieder aufnahm. Den im brennenden Haus eingeschlossenen Menschen gelang es nach großen Anstrengungen, zwei mit Stahl gesicherte Türen zum Dach aufzubrechen und in einen anderen Gebäudeteil zu fliehen.
Vor dem Untersuchungsausschuss erklärte der Rostocker Einsatzleiter, Jürgen Deckert, dass eine Gefährdung der Vietnames*innen für ihn nicht vorhersehbar war:
„[D]ie Vietnamesen (…) waren für die Polizeidirektion Rostock keine Themenstellung, das heißt, es wurde für die Vietnamesen keine Gefährdung gesehen. Wenn andere Leute das anders sehen, dann ist das deren Beurteilung. Für die Polizeidirektion Rostock kann ich sagen, eine Gefährdung der Vietnamesen wurde nicht gesehen.“
POR Deckert, in: Zwischenbericht Untersuchungsausschuss Landtags Mecklenburg-Vorpommern, S. 70.
Tatsächlich richteten sich die gewalttätigen Angriffe von Beginn an gegen das Wohnheim der vietnamesischen Rostocker*innen, worauf die Polizei mehrfach hingewiesen wurde. Bereits im Vorfeld des Pogroms hatte Siegfried Kordus, der damalige Leiter der Rostocker Polizei, in einer Veröffentlichung des Bundesinnenministeriums aus dem März 1992 vor der zunehmenden rassistischen Gewalt gewarnt, von der auch vietnamesische Rostocker*innen betroffen seien:
Situation für Polizist*innen
Obwohl die im Sonnenblumenhaus lebenden Geflüchteten und Vietnames*innen das eigentliche Ziel der Gewalt waren, wurden während des Einsatzes auch Polizist*innen angegriffen und insgesamt 204 von ihnen verletzt.
Einer der eingesetzten Polizist*innen schildert einen besonders schweren Übergriff am Montagabend, in dessen Folge er auf einen Angreifer schießt:
„Wir mußten uns zurückziehen. Während des Rückzuges blieb ich an vorletzter Position. Plötzlich bemerkte ich, wie der ca. 10 Meter hinter mir laufende Kollege aus mir unbekannter Ursache plötzlich zu Boden ging. Er wurde sofort von ca. 5-7 Personen mit Fußtritten massiv attackiert und schrie laut um Hilfe. Ich hatte den Eindruck, daß zu diesem Zeitpunkt noch kein weiterer Beamter den Vorfall bemerkte. Auch ich wurde massiv attackiert, ein Wurfgeschoß durchschlug mein Helmvisier, auch mein Schutzschild wurde durchschlagen, weitere Steinwürfe trafen mich an anderen Körperpartien. Als einzige Möglichkeit zur Rettung meines Kollegen sah ich die Anwendung der Schußwaffe.“
Unbekannter Polizeibeamter, in: Zwischenbericht Untersuchungsausschuss Landtags Mecklenburg-Vorpommern, S. 45.
Während des Pogroms gab es Polizeibeamt*innen, die mit den an sie gerichteten Befehlen nicht einverstanden waren und die Einsatzkonzeption kritisierten. Der stellvertretende Rostocker Polizeichef, Jürgen Deckert, der den Einsatz in Lichtenhagen über 60 Stunden am Stück leitete, äußerte gegenüber einem Hamburger Hundertschaftsführer auf dessen Kritik, dass nicht für genügend Polizeikräfte gesorgt sei:
„Ich habe das Gefühl, ich werde politisch allein gelassen.“
Erster Polizeihauptkomissar Springborn, in: Zwischenbericht Untersuchungsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, S. 51.
Konsequenzen aus Lichtenhagen
Für die leitenden Beamten auf Landes- und kommunaler Ebene hatte ihr Verhalten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung gegen Siegfried Kordus, den verantwortlichen Polizeichef von Rostock, wurde 1994 eingestellt. Er trat einige Tage nach dem Pogrom wie geplant seine Stelle als Leiter des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern an.
Der Einsatzleiter vor Ort, Jürgen Deckert, wurde an die Polizeihochschule in Güstrow versetzt. Ein Strafverfahren gegen ihn wurde im Jahr 2000 eingestellt.
Thomas Laum, früherer Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Rostock berichtet, was sich aus Sicht der Rostocker Polizei seit 1992 verändert hat:
Gestaltung der Stele Staatsgewalt
Die Aufgaben der Polizei sind im Sicherheits- und Ordnungsgesetz festgeschrieben. Ein Auszug daraus ist in die Stele eingraviert. Warum die Stele schief steht, erklärt das Künstler*innenkollektiv SCHAUM im Interview: